Elektroanlagen
Moderne Elektroanlagen bilden die Basis für eine sichere und effiziente Gebäudenutzung. Unser Planungsbüro entwickelt bedarfsgerechte Lösungen für Energieverteilungen, Sicherheits- und Steuerungstechnik – normgerecht, zuverlässig und auf höchste Betriebssicherheit ausgelegt.
Niederspannungsschaltgerätekombinationen unterliegen der Norm DIN EN 614319 und sind dementsprechend zu bauen. Die Norm DIN EN 61439 untergliedert sich in acht Teile , einen Planungsleitfaden = Teil 0, einen allgemeinen = Teil 1 und sechs spezifische Teile. Die DIN 61439 beinhaltet zudem eine umfangreiche und weitreichende Dokumentationspflicht an den Hersteller/Errichter der Schaltgerätekombination.
Die technischen Anforderungen an Zählerschränke wachsen und werden durch ständig neue Normen und Anwendungsregeln in der Planung und Umsetzung komplexer. Diese sind nach den TAB (technischen Anschlussbedingungen) der jeweiligen Energieversorger zu planen und zu errichten. Sie unterscheiden sich je nach Energieversorger und beinhalten zudem verschiedene Messkonzepte (z. B. Mieterstrom, Kaskade, Wandler- Messung).
Freiflächen Photovoltaik (PV)
Wir planen Photovoltaikanlagen auf allen Dachformen, Anlagen und auf Freiflächen im Leistungsbereich von 5 kW bis 1,5 MW und berücksichtigen dabei alle relevanten technischen Anschlussregeln, Schutzanforderungen, Netzanschlussprozesse und Zertifizierungspflichten gemäß VDE‑AR‑N 4105 und VDE‑AR‑N 4110.
1. Anlagen 5–135 kW, geregelt in der VDE‑AR‑N 4105 (Niederspannung)
- Bis 30 kW erfolgt der Einsatz eines integrierten Netz- und Anlagenschutzes (NA‑Schutz).
- Bis 135 kW wird ein zentraler Netz- und Anlagenschutz nach Vorgaben des Netzbetreibers umgesetzt.
2. Anlagen 135 kW - 1,5 MW geregelt in der VDE‑AR‑N 4110 (Mittelspannung)
- Berücksichtigung des übergeordneten und untergeordneten Netz- und Anlagenschutzes.
- Integration des geforderten QU‑Schutzes (Blindleistungs- und Spannungsregelung).
- Umsetzung aller technischen Anforderungen für Mittelspannungsanlagen.
3. Netzanschluss & Abstimmung mit dem VNB
- Prüfung der technischen Anschlussmöglichkeit beim zuständigen Netzbetreiber.
- Die Planung erfolgt normkonform sowie technisch effizient dimensioniert.
4. Batteriespeichersysteme
- Planung passend ausgelegter Batteriespeichersysteme.
- Auslegung gemäß technischen Vorgaben der Hersteller, den vom Betreiber vorgegebenen Anforderungen sowie allen relevanten Normen
und VNB‑Vorgaben.
5. Anlagenzertifikate nach VDE‑AR‑N 4110
- Anlagenzertifikat B für 270–950 kW
- Anlagenzertifikat A für Anlagen ab 950 kW
In vergangenen Projekten konnten wir trotz statischen Einschränkungen Anlagen umsetzten. Ebenso konnten wir organisatorisch bei Proberammungen, Zuglastversuchen und Abstimmungen im Genehmigungsprozess erfolgreich unterstützen und die Anlagen umsetzen.
E-Mobilität
Für den Aufbau moderner Ladeinfrastruktur entwickeln wir ganzheitliche Konzepte – von der Lastanalyse über Netzanschlüsse bis zur intelligenten Steuerung. So entsteht eine zukunftssichere Basis für nachhaltige Mobilität.
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG): 2021 wurde der Gesetz-Entwurf zum GEIG im Bundestag behandelt und beschlossen. Bei Wohngebäuden ab sechs Stellplätzen muss jeder Stellplatz mit einer vorbereiteten Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden ab sieben Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Nichtwohngebäude müssen zusätzlich mit einem Ladepunkt ausgestattet werden. Die Vorgaben zur Renovierung weichen von denen beim Neubau ab.
Prüfungen: Der Betreiber von Ladestationen hat dafür zu sorgen, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden. Laut Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Ladesäulen und Wallboxen für E-Fahrzeuge ortsfeste elektrische Anlagen und Ladekabel ortsveränderliche Betriebsmittel. Durch Prüfen, sowohl vor der Inbetriebnahme als auch wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen, kann dies sichergestellt werden. Die Fristen sind durch eine Gefährdungs-Beurteilung so zu ermitteln, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. Hierzu werden die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 empfohlen. Sollten keine Prüffristen vorgegeben sein, muss die Prüfung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Informationen zu §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Die Neuregelung stellt sicher, dass alle Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Wallboxen (private Ladepunkte) mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) ausgeführt werden müssen.
Meldepflicht/Genehmigungspflicht: Eine oder mehrere Ladeeinrichtungen bis einschließlich 12kW sind beim Energieversorger meldepflichtig. Eine oder mehrere Ladeeinrichtungen mit mehr als 12kW sind zustimmungspflichtig.








